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Einkommensteuerrechtliche Behandlung landwirtschaftlicher Grundstücke im Fall der Nutzungsänderung vor Inkfrafttreten des § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG
Zu der Frage, welche Folgerungen aus dem (BStBl 1983 Teil II S. 448) im Hinblick auf das (BStBl Teil I S. 162) und die entsprechenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu ziehen sind, wird unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Besprechung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:
Nach Nummer 2 der oben angeführten Verwaltungsregelungen war die Änderung der Nutzung eines Wirtschaftsguts als Entnahme zu behandeln, wenn das Wirtschaftsgut nach der Nutzungsänderung nicht mehr zum notwendigen Betriebsvermögen gehörte und die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen wegen der Art der Gewinnermittlung (kein Bestandsvergleich) nicht in Betracht kam. Diese Regelung ist durch die gesetzliche Neuregelung in § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG überholt.
Nicht überholt ist die in den oben genannten Verwaltungsregelungen gleichfalls enthaltene Vertrauensschutzregelung, nach der bei bestimmten, vor dem vollzogenen Nutzungsänderungen das Wirtschaftsgut als entnommen behandelt, von einer Entnahmegewinnbesteuerung aber abgesehen wird. Aus gegebener Veranlassung wird jedoch darauf hingewiesen, daß Entnahmen im Sinne dieser Vertrauen...