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Switch-over-Klauseln in DBA
I. Einleitung
In den DBA gibt es verschiedene Regelungen, die verhindern sollen, dass es zu einer generellen Nichtbesteuerung von Einkünften oder der ungerechtfertigten bzw. nicht gewünschten Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen kommt. Es handelt sich hierbei insbesondere um sog. Subject-to-tax-Klauseln (Rückfallklauseln), Remittance-base-Klauseln (Überweisungsklauseln) sowie Switch-over-Klauseln (Umschaltklauseln). Auch das nationale Recht kennt entsprechende Regelungen; allerdings gehen die entsprechenden Klauseln in den DBA diesen Bestimmungen vor.
Switch-over-Klauseln werden in DBA verwendet, um Doppelbesteuerungen, Doppelfreistellungen oder eine niedrige Besteuerung zu verhindern. Grundlage für die Anwendung einer Switch-over-Klausel sind abkommensrechtliche Qualifikations- oder Zurechnungskonflikte. In diesen Fällen tritt dann an die Stelle der Freistellungsmethode die Anrechnungsmethode.
Bei einer Doppelbesteuerung ist Voraussetzung für die Anwendung der Switch-over-Klausel jedoch, dass eine Einigung im Rahmen eines Verständigungverfahrens nicht zustandegekommen ist. Switch-over-Klauseln sind fester Bestandteil der deutschen Abkommenspolitik gewo...