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Arbeitsverhältnis | Nebenpflichten des Arbeitnehmers
Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer, der Vergütung wegen Annahmeverzugs fordert, einen Auskunftsanspruch über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge.
Grds. besteht zwar keine über die anerkannten Fälle der Pflicht zum substantiierten Bestreiten hinausgehende Aufklärungspflicht der nicht darlegungs- und beweisbelasteten Partei. Von diesem Grundsatz abweichend besteht vorliegend allerdings materiell-rechtlich nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Auskunftspflicht des Arbeitnehmers gegenüber der Arbeitgeberin. [i]Zum Weisungsrecht des Arbeitgebers Jesgarzewski, NWB 30/2020 S. 2248Diese erhebt gegen die vom Arbeitnehmer geltend gemachten vertraglichen Entgeltansprüche nach unwirksamer Kündigung Einwendungen nach dem Kündigungsschutzgesetz (vgl. § 11 Nr. 2 KSchG), für die sie darlegungs- und beweispflichtig ist. Sie ist i...