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BMF - S 2221 BStBl 1982 I 868

Sonderausgabenabzug und Prämienbegünstigung von Bausparbeiträgen; hier: Verwendung von Bausparmitteln zur Wohnungsmodernisierung durch Mieter


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 Als Wohnungbau, zu dem Bausparmittel vor Ablauf der Festlegungsfristen
 unschädlich verwendet werden können, gelten auch bauliche Maßnahmen
 des Mieters zur Modernisierung seiner Wohnung (§ 10 Abs. 6 Nr. 2 EStG;
 § 2 Abs. 2 WoPG in den durch das 2. HStruktG vom  - BGBl I
 S. 1523 - geänderten Fassungen).
 
 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten
 Finanzbehörden der Länder wird zur Anwendung dieser Vorschrift wie
 folgt Stellung genommen:
 
 1. Begriff "Mieter"
 
    Nach dem Gesetzeswortlaut gilt die erweiterte
    Verwendungsmöglichkeit nur für Mieter. Im Hinblick auf den Sinn und
    Zweck dieser Regelung bestehen jedoch keine Bedenken, sie auf alle
    Personen auszudehnen, die - ohne Eigentümer zu sein - zur Nutzung
    einer Wohnung berechtigt sind (z.B. auf Grund eines Nießbrauchs
    oder eines Wohnrechts).
 
 2. Begriffe "bauliche" Maßnahme und "Modernisierung"
 
    Als "baulich" sind Modernisierungsmaßnahmen anzusehen, die in die
    Substanz des Gebäudes eingreifen oder Sachen betreffen, die in das
    Gebäude eingefügt sind oder eingefügt werden; dabei kann es sich
    sowohl um Herstellungsaufwand als auch um Erhaltungsaufwand
    handeln. Das bloße Aufstellen oder Anbringen von
    Einrichtun...



BGBl 1978 I S. 993

















































































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