Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 18 vom Seite 762

Internationale steuerliche Kooperation mit Entwicklungs- und Schwellenstaaten

Warum dies auch den Unternehmen zugutekommt

Steffen W. Scholze

Die zunehmende Globalisierung und Digitalisierung von Unternehmen benötigt entsprechende Strategien und Ansätze seitens der Steuerverwaltungen – insbesondere mit Staaten, mit denen noch keine gewachsenen oder gar vertieften Kooperationen bestehen. Deutschland kann im Bereich der Unterstützung von Steuerverwaltungen Leistungen bieten und Deutschland erbringt solche Leistungen ohne Erwartungshaltung oder wirtschaftliche Forderungen. Hohe Erwartungen an Deutschland sind im Ausland oft zu vernehmen, vielleicht auch, weil Deutschland sehr konsequent über lange Zeit die sog. Field-Audit entwickelt hat. Der deutsche Ansatz, dass ein Betriebsprüfer das zu prüfende Unternehmen sehr gut kennt, die Abläufe versteht und einen großen Teil seiner Arbeit auch vor Ort macht, hat Vorteile, wenn Verwaltungen in Industrie- und Schwellenländern sich erstmals den internationalen Gesellschaften steuerlich nähern. Weltweit sieht man Bestrebungen, Steuern internationaler zu behandeln, indem „Kleinstaaterei“ von internationaler Kooperation abgelöst wird und Steuervermeidung wirksam bekämpft werden soll. Dies schließt die schwächeren Staaten ein, wie dieser Beitrag zeigen wird.

Kernaussagen
  • Die Kooperation zwischen Steuerverwaltungen ist unentbehrlich und folgt damit letztendlich nur einer zunehmenden internationalen Verflechtung und Expansion von Unternehmen. Sie bedeutet notwendigen Selbstzweck für Steuerverwaltungen aber auch Rechtssicherheit für Unternehmen.

  • Kooperation zwischen Steuerverwaltungen darf nicht auf Industriestaaten beschränkt bleiben. Globale Unternehmensziele bedingen dies genauso wie das Anrecht der ärmeren Staaten auf einen angemessenen Anteil am globalen Steuersubstrat.

  • Multilaterale Instrumente wie Joint Audits – aufbauend auf funktionierenden Betriebsprüfungen und einem funktionierenden Informationsaustausch – dürfen kein Privileg der Industriestaaten sein. Nationale (deutsche) und internationale Initiativen hierzu müssen Teil einer Zukunftsagenda sein, um die Kooperation von Steuerverwaltungen aller Staaten zu fördern.S. 763