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LSG Thüringen Urteil v. - L 1 U 1215/17

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob als weitere Folge eines von der Beklagten als Arbeitsunfall anerkannten Ereignisses vom 22. August 2014 eine Rotatorenmanschettenruptur und Bewegungseinschränkungen der Schulter links anzuerkennen sind.

Fundstelle(n):
KAAAH-58214

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