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LSG Sachsen Beschluss v. - L 7 R 496/19 ZV

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines bereits von der Beklagten eröffneten Überprüfungsverfahrens - über die Verpflichtung der Beklagten, weitere Entgelte des Klägers für Zeiten der zusätzlichen Versorgung der Pädagogen in Einrichtungen der Volks- und Berufsbildung für die Jahre 1987 bis 1989 (Zuflussjahre) in Form von Jahresendprämien sowie für das Jahr 1990 (Zuflussjahr) in Form einer Einmalzahlung festzustellen.

Fundstelle(n):
WAAAH-58210

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