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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 13 SB 4/19

Der Kläger wendet sich gegen eine Herabsetzung seines Grades der Behinderung (GdB) von 50 auf nunmehr 30 wegen eingetretener Heilungsbewährung nach Operation eines großen und potenziell bösartigen Tumors in der rechten Schulter, der sich letztlich als gutartig herausgestellt hat. Als wesentlichen und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang ungeklärten Aspekt des vorliegenden Falles hatte der Senat hierbei zu beurteilen, ob der Kläger eine Anwesenheit einer Vertrauensperson, hier seiner Tochter bzw. seines Sohnes, im Rahmen der Untersuchung beim gerichtlich bestellten orthopädischen Sachverständigen verlangen kann.

Fundstelle(n):
UAAAH-58173

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