Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - S 0317 BStBl 1977 I 487

Aufbewahrungsfristen nach § 147 Abs. 3 AO: 1. Anwendungszeitpunkt der Aufbewahrungsfristen nach § 147 Abs. 3 AO; 2. Erleichterung gem. § 148 AO für die sich nach § 147 Abs. 3 Satz 2 AO ergebende Aufbewahrungspflicht (Anknüpfung der Aufbewahrungsfrist an die Festsetzungsfrist)


Tabelle in neuem Fenster öffnen

 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten
 Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Regelungen in
 § 147 Abs. 3 AO folgendes:
 
 1. Anwendungszeitpunkt der Aufbewahrungsfristen nach § 147 Abs. 3 Satz
    1 AO
 
 Die - neuen - Aufbewahrungsfristen des § 147 Abs. 3 Satz 1 AO sind
 gem. Artikel 97 § 2 EGAO erstmals auf Unterlagen anzuwenden, die nach
 dem  entstanden sind.
 
 2. Erleichterung gem. § 148 AO für die sich nach § 147 Abs. 3 Satz 2
    AO ergebende Aufbewahrungspflicht (Anknüpfung der
    Aufbewahrungsfrist an die Festsetzungsfrist)
 
 Nach Ablauf der in § 147 Abs. 3 Satz 1 AO genannten oder der in
 anderen Steuergesetzen zugelassenen kürzeren Aufbewahrungsfristen
 brauchen die Unterlagen nur noch aufbewahrt zu werden, wenn und soweit
 sie für eine begonnene Außenprüfung, für eine vorläufige
 Steuerfestsetzung nach § 165 AO, für anhängige steuerstraf- oder
 bußgeldrechliche Ermittlungen, für ein schwebendes oder aufgrund einer
 Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung
 von Anträgen des Steuerpflichtigen von Bedeutung sind.
 

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen