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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 235/16

Gesetze: KN Position 6810; KN Position 3922; KN AV 3 b

Zollrecht - Tarifierung: Einreihung von Waschbecken und Badewannen aus Mineralguss

Leitsatz

Waschtische und Waschbecken aus einem im Mineralgussverfahren hergestellten Verbundstoff aus ca. 45-50 GHT Kunststoffharzen (Acrylpolymere) und ca. 50-55 GHT mineralischen Stoffen (Kalziumkarbonat) werden nach der AV 3 b) KN nach dem Bestandteil eingereiht, der der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Dies ist bei den in Rede stehenden Waren der Kunststoff, weil er maßgeblich für die Formgebung und die Wareneigenschaften verantwortlich ist.

Fundstelle(n):
VAAAH-57970

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