Lieferung von Kunstgegenständen durch eine zwischen dem
Künstler und dem Galeristen bestehende GbR
Leitsatz
Die Lieferung von – im Rahmen eines Gesellschafterbeitrags neu geschaffener -Kunstgegenstände durch eine zwischen dem Künstler
und einem Galeristen bestehende GbR unterliegt nicht gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, da die
GbR weder Urheberin oder Miturheberin der Kunstgegenstände ist noch diese von dem Künstler an die GbR geliefert werden.
Eine analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG auf die Konstellation einer anstelle eines
Galeristen als Wiederverkäufer tätig werdenden GbR zwischen dem Künstler und dem Galeristen kommt mangels einer planwidrigen
Regelungslücke und einer der Vorlieferung des Künstlers an einen Gelegenheitsverkäufer vergleichbaren Interessenlage nicht
in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 8 Nr. 11 DStRE 2021 S. 428 Nr. 7 EFG 2020 S. 1635 Nr. 21 KÖSDI 2020 S. 22028 Nr. 12 UStB 2020 S. 381 Nr. 12 MAAAH-57960
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