Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes während des
Schulbesuches im (Nicht-EU) Ausland
Leitsatz
Zunächst im Inland wohnhafte Kinder deutscher Staatsangehörigkeit, die sich zum Zweck des weiteren Schulbesuchs im arabischen
Herkunftsland für 19 Monate bei ihren dort ansässigen Großeltern aufhalten und in der Regel nur in den Ferienzeiten nach Deutschland
zurückkehren, haben in diesem Zeitraum keinen - einen Anspruch des potentiellen Berechtigten auf Kindergeld - begründenden
inländischen Wohnsitz, wenn sie während ihrer Auslandsaufenthalte von ihrer Mutter begleitet werden und der im Inland verbliebene
Vater bis zur Rückkehr der Kinder in eine deutlich kleinere, etwa 46 m² große Wohnung umzieht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAH-57954
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