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FG Köln 27.11.2019 13 K 927/16, BBK 19/2020 S. 918

Lohn und Gehalt | Gestellung von Unterkunft und Mahlzeiten an ausländische Saisonarbeitskräfte als Arbeitslohn

Die Gestellung von Unterkunft und Mahlzeiten an ausländische Saisonarbeitskräfte im Bereich der Landwirtschaft führt dem Grunde nach zu Arbeitslohn: Denn weder die Gestellung der Unterkunft noch die Mahlzeitengestellung liegen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers.

Der [i]Unterbringung in Containern und tägliches Mittagessen Kläger beschäftigte in seinem landwirtschaftlichen Betrieb ausländische Saisonarbeitskräfte an mehr als 180 Tagen. Er brachte die Arbeitnehmer zunächst in Containern mit einer Dreier-Belegung pro Zimmer und Gemeinschaftstoiletten und ab Oktober 2014 in einer Halle mit einer Zweier-Belegung und eigener Toilette unter. Außerdem stellte er ihnen ein tägliches Mittagessen zur Verfügung, das er bei einem Catering-Unternehmen bestellt hatte. Für die Unterkunft berechnete er jedem Arbeitnehmer 1,55 € pro ...