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Gesetzgebung | Instrument gegen coronabedingte Überschuldung (Bundestag)
Überschuldete Unternehmen und Verbraucher sollen schneller aus der Insolvenz herauskommen. Der Bundestag hat am in 1. Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Die Neuregelung umfasst u.a.:
Geplant ist die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen.
Die Neuregelung soll bereits für ab dem beantragte Verfahren gelten. Sie ist jedoch zunächst bis zum befristet und soll dann evaluiert werden.
Eine Übergangsregelung ist außerdem für Insolvenzverfahren geplant, die zwischen dem