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Sozialversicherung | Beitragspflichtige Versorgungsbezüge
Bei Kapitalzahlungen, die Angehörige bestimmter Berufe (hier: Seelotsen) aus einem Gruppenversicherungsvertrag erhalten, der von einer für sie errichteten Versorgungseinrichtung (hier: Bundeslotsenkammer) gegen das Risiko einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung abgeschlossen wurde, handelt es sich um beitragspflichtige Versorgungsbezüge i. S. von § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V.
Die 15 klagenden [i]Eilts, NWB 3/2020 S. 179ehemaligen Seelotsen hatten Kapitalleistungen zwischen 193.100 € und rd. 340.200 € erhalten, die sie nach Ansicht des 12. Senats zu verbeitragen haben. Die Grundsätze aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (, NWB AAAAD-82619), wonach bei Leistungen aus einer Direktv...