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Einkommensteuer | Kein Veräußerungsgewinn auf Arbeitszimmer gem. § 23 EStG (FG)
Wird eine zu eigenen Wohnzwecken
genutzte Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach ihrer Anschaffung veräußert,
ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit nach
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG
steuerfrei, als er auf ein häusliches Arbeitszimmer innerhalb der selbst
genutzten Wohnung entfällt und für das – für eine Tätigkeit als
Arbeitnehmer genutzte – häusliche Arbeitszimmer zuvor Werbungskosten
geltend gemacht worden sind (Anschluss an
sowie
; gegen
)
(;
Revision anhängig, BFH-Az. IX R 27/19).
Hintergrund: Von der Besteuerung des Veräußerungsgewinns sind Immobilien ausgenommen, die im Jahr ...