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BFH 18.12.2019 VI R 30/17, IWB 17/2020 S. 682

BFH | Lohnsteuer bei überwiegend nicht qualifiziertem Betrieb eines Handelsschiffs im Wirtschaftsjahr

Eine Kürzung der einbehaltenen Lohnsteuer nach § 41a Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG kommt nicht in Betracht, wenn ein Schiff im maßgebenden Lohnzahlungszeitraum nicht im internationalen Verkehr betrieben wird. Ein qualifizierter Betrieb an wenigen Tagen im Jahr reicht nicht aus, um die Lohnsteuer für das gesamte Wirtschaftsjahr zu kürzen.

Hinweis:

Im Streitfall [i]Maßgeblicher Zeitraum für die „Abrechnungsperiode“ der Tage auf hoher See ist nicht das Wirtschaftsjahr, sondern jeder Monatging es um die Subventionsregelung in § 41a Abs. 4 EStG. Danach dürfen Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, vom Gesamtbetrag der anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer einen Betrag von 40 % der Lohnsteuer der auf solchen Schiffen in einem Arbeitsverhältnis von mehr als 183 Tagen beschäftigten Besatzungsmitglieder abziehen und einbehalten. Das inländische Schiff muss allerdings im internationalen Verkehr betrieben werden. Die Klägerin betrieb im St...