Der Bescheid, mit dem die Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Recklinghausen Familienkasse Inkasso-Service (Inkasso-Service)
einen Antrag, die Rückzahlung zu Unrecht gezahlten Kindergelds wegen Unbilligkeit zu erlassen, ablehnt, ist wegen sachlicher
Unzuständigkeit rechtswidrig und aufzuheben.
Die Einspruchsentscheidung der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord als nicht für den Wohnort des Antragstellers zuständiger
Familienkasse über einen Einspruch gegen die Ablehnung eines Erlassantrags durch den Inkasso-Service ist wegen sachlicher
Unzuständigkeit rechtswidrig und aufzuheben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ZAAAH-57597
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