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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 24/19 EFG 2020 S. 1725 Nr. 22

Gesetze: UStG § 4 Nr 12 Buchst a; UStG § 4 Nr 12 S 2

Steuerfreiheit mitverpachteter Betriebsvorrichtungen nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG

Leitsatz

Die Umsatzsteuerpflicht der Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG gilt nicht, wenn Einrichtungsgegenstände mitverpachtet werden, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der jeweiligen Immobilien zwingend erforderlich sind und diese erst betriebs- und benutzungsfähig machen.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2020 S. 914
DStR 2020 S. 10 Nr. 49
DStRE 2021 S. 42 Nr. 1
EFG 2020 S. 1725 Nr. 22
KÖSDI 2020 S. 21939 Nr. 10
UStB 2020 S. 316 Nr. 10
SAAAH-57569

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