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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 236/17

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10

Ermäßigter Steuersatz bei Personenbeförderung durch Pferdekutschen

Leitsatz

Personenbeförderungen auf einer autofreien Insel mit Pferdefuhrwerken entsprechen wegen eines faktischen Kontrahierungszwangs des Unternehmers mit seinen Beförderungskunden eher dem Leitbild eines Taxiverkehrs und unterliegen deshalb dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG.

(2. Rechtsgang)

Fundstelle(n):
UStB 2021 S. 9 Nr. 1
IAAAH-57568

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