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VStDÜV § 2

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind

  1. Erklärungen: Steuererklärungen oder sonstige Erklärungen, Steueranmeldungen, Anträge, Anzeigen, Mitteilungen, Nachweise oder sonstige für das Verfahren erforderliche Daten;

  2. zuständiges Hauptzollamt: das jeweils zuständige Hauptzollamt nach den Gesetzen oder Verordnungen nach § 1 Absatz 1.

Fundstelle(n):
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RAAAH-57497

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