Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer (Verbrauch- und Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung - VStDÜV)
v. 14.8.2020 (BGBl I S. 1960) mit späteren Änderungen
Nichtamtliche
Fassung
Änderungsdokumentation: Die Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer (Verbrauch- und Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung – VStDÜV) ist als Art. 1 der Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v. 14.8.2020 (BGBl I S. 1960) verkündet worden und am 1.1.2021 in Kraft getreten. Sie wurde geändert durch Art. 11 Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen v. (BGBl I S. 1838).
Fundstelle(n):
RAAAH-57497