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NWB Nr. 37 vom

Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen im Inland nach dem EU-Beitreibungsgesetz

Dr. Alexander Zapf

Im Rahmen der Vollstreckung eines grenzüberschreitenden Beitreibungsersuchens auf Grundlage der EUBeitrRL bzw. des EUBeitrG ist der Steuerpflichtige im Inland grds. auf Einwendungen gegen die Vollstreckung als solche beschränkt. Im Gegensatz zum reinen Inlandsfall kann der Steuerpflichtige aber – neben Einwendungen nach der AO – auch besondere Unzulässigkeitsgründe nach der EUBeitrRL bzw. dem EUBeitrG geltend machen, deren Kenntnis und Auslegung daher unabdingbar sind.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Wesentliche Einwendungen nach der AO sowie dem EUBeitrG

[i]Allgemeine Einwendungen gem. AOEinwendungen gegen die Vollstreckungsankündigung sowie die Zahlungsaufforderung stehen dem Steuerpflichtigen mangels VA-Qualität regelmäßig nicht zu. Neben den üblichen Einwendungen nach den Vorschriften der AO kann der Steuerpflichtige [i]Geschriebene Ablehnungsgründe nach § 14 EUBeitrGweitere Einwendungen nach § 14 EUBeitrG geltend machen:

[i]Ordre-public-VorbehaltDaneben besteht der ungeschriebene, durch die Rechtsprechung konkretisierte Ordre-public-Vorbehalt. Danach darf die Vol...