Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Keine Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags gem. § 33a EStG (BFH)
Leistungen von Eltern für den Unterhalt ihres in Ausbildung befindlichen Kindes, für das kein Anspruch auf Kindergeld (mehr) besteht, sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen. Lebt das Kind mit einem Lebensgefährten, der über ausreichendes Einkommen verfügt, in einem gemeinsamen Haushalt, wird der Höchstbetrag nicht gekürzt (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Gem. § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG werden auf Antrag Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung bis zu 9.408 € im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte als außergewöhnliche Belastung abgezogen. Voraussetzung ist, dass weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf einen Freib...