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BPatG Beschluss v. - 30 W (pat) 518/19

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 158 Abs 3 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 3 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "UNICUT friseure (Wort-Bild-Marke)/unicut" – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität – unmittelbare klangliche Verwechslungsgefahr

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2020:250620B30Wpat518.19.0

Fundstelle(n):
IAAAH-57328

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