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Einkommensteuer | Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer: Zufluss von Tantiemen bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses
Nach dem führt eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a Abs. 2 GmbHG auch im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht per se zu einer Vorverlegung des Zuflusses einer Tantieme auf den Zeitpunkt, zu dem die Fälligkeit bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten wäre.
[i]Langenkämper, Zufluss-Abfluss-Prinzip, infoCenter, NWB YAAAB-05702 Mit dem Urteil wird die Frage zur Ausdehnung der Zuflussfiktion auf einen fiktiven Fälligkeitszeitpunkt im Falle der nicht fristgerechten Feststellung des Jahresabschlusses der GmbH entschieden, die bislang noch nicht Gegenstand finanzgerichtlicher Entscheidungen gewesen ist.
Als beherrschender Anteilseigner und Geschäftsführer der A-GmbH und Alleingesellschafter und Geschäftsführer der B-GmbH hatte der Kläger nebe...