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BPatG Urteil v. - 1 Ni 3/17 (EP)

Tatbestand

Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin, die vor ihrer Umfirmierung am 29. Januar 2016 als V… S.A. firmierte, die Nichtigerklärung des europäischen Patents 1 171 336 mit Wirkung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Beklagte ist Inhaberin des u. a. für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 171 336 mit der Bezeichnung "Schienenfahrzeug". Die Beklagte, die vor ihrer Umfirmierung B… GmbH hieß, ist ausweislich des Handelsgerichtsauszugs W… durch Übernahme des Vermögens Gesamtrechtsnachfolgerin der im Register des Europäischen Patentamts als Patentinhaberin geführten B… GmbH & Co. KG. Das europäische Patent mit dem Veröffentlichungstag 22. September 2004 ist aus der internationalen Anmeldung PCT/AT2000/000103 (internationale Veröffentlichungsnummer WO 2000/064721) hervorgegangen, die am 25. April 2000 unter Inanspruchnahme der Priorität AT 71699 vom 22. April 1999 angemeldet worden ist. Es wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 500 07 909 geführt und umfasst zwei Ansprüche, die sämtlich von der Klage angegriffen sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2017:260917U1Ni3.17EP.0

Fundstelle(n):
WAAAH-57183

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