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Behandlung der Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft als tauschähnlicher Vorgang; Anwendung des -
Der VIII. Senat des BFH behandelt im Urteil vom —VIII R 69/95 — (BStBl 2000 II S. 230) die Einbringung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG aus dem Privatvermögen in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als tauschähnlichen Vorgang, der beim einbringenden Gesellschafter zu einer entgeltlichen Veräußerung i. S. des § 17 EStG und bei der aufnehmenden Personengesellschaft zu einem Anschaffungsgeschäft führt. Der BFH ist damit von der Auffassung der Finanzverwaltung abgewichen, die eine Veräußerung durch den Gesellschafter i. S. des § 17 EStG verneint und den Vorgang als Einlage i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG ansieht ( (BStBl 1978 I S. 8, Tz. 49).
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung der Rechtsgrundsätze des o. g. BFH-Urteils wie folgt Stellung:
I. Allgemeine Anwendung und Bedeutung des BFH-Urteils
Die Rechtsgrundsätze des — sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Tz. 49 des (BStBl 1978 I S. 8) ist damit überholt.
Das BFH-Urteil ist zwar n...