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BFH | Steuerhinterziehung bei Ausfuhrlieferung
Die Klägerinnen der beiden vom BFH entschiedenen Verfahren hatten (unstreitig) Fahrzeuge in die Türkei geliefert. Dazu hatten sie unterfakturierte Zweitrechnungen bzw. gesplittete Rechnungen ausgestellt, was die Hinterziehung türkischer Steuern bei der Einfuhr ermöglichen sollte. Die Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferungen wurde unter Hinweis auf die Missbrauchsrechtsprechung des EuGH verweigert.
Der BFH war anderer Auffassung. Weder aus den gesetzlichen Vorschriften noch aus der Rechtsprechung des EuGH ergebe sich, dass die Steuerbefreiung der Ausfuhr bei Wissen oder Wissen-Müssen um eine Steuerhinterziehung des Abnehmers zulasten des Drittstaates zu versagen sei. Das Ausstellen einer unterfakturierten Zweitrechnung für eine Ausfuhrlieferung führe nicht zu einer das Funktionieren des gemei...