Entstehen des Anspruchs auf Energiesteuerentlastung nach § 53 EnergieStG
Verbrauch versteuerten Erdgases als anfechtbare Rechtshandlung
Leitsatz
1. Das Aufrechnungsverbot nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO besteht nicht, wenn die Forderung „ihrem Kern nach” bereits vor der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet ist, d. h. sämtliche materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die
Entstehung des Erstattungsanspruchs – im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens – erfüllt waren. Auf den Zeitpunkt
der Abgabe einer Steueranmeldung oder des Erlasses eines Steuerbescheids kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Dies gilt
für den Antrag auf Steuerentlastung bzw. -vergütung gemäß § 53 Abs. 1 EnergieStG entsprechend.
2. Der Entlastungsanspruch nach § 53 EnergieStG entsteht mit der steuerbegünstigten Verwendung des Energieerzeugnisses.
3. Der Verbrauch versteuerten Erdgases stellt einen Realakt dar, der bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 53 EnergieStG
geeignet ist, Rechtswirkungen – nämlich das Entstehen eines Entlastungsanspruchs – auszulösen und damit grundsätzlich die
Voraussetzungen für das Vorliegen einer „Rechtshandlung” im Sinne der § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO und § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO erfüllt.
4. Das Entstehen des Entlastungsanspruchs kraft der gesetzlichen Regelung in dem Zeitpunkt, als feststand, dass auch die weiteren
Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EnergieStG – hier insbesondere das Erreichen eines Jahresnutzungsgrades von mindestens
70 % – vorgelegen haben, stellt keine anfechtbare Rechtshandlung dar, da sie nicht an ein von einem Willen getragenes Handeln
anknüpft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 236 Nr. 4 CAAAH-57061
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