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Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO; Merkmale zum
Anlage
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO - 2000 - ab die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die meinem Schreiben vom - IV A 8 - S 1450 - 9/97 - (BStBl I S. 576) angefügte Zuordnungstabelle.
In der vorletzten Position der Tabelle lautet die Abkürzung für die Betriebsart ,,Einkunftsmillionäre'' richtig ,,MIO'' (bisher ,,EM'').
Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.
Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 17. Prüfungsturnus (Merkmale für den Stichtag
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------------------------------------------------------------------------- Betriebsart1) Betriebs- Großbe- Mittel- Klein- merkmale triebe betriebe betriebe (G) (M) (K) ------------------------------------------------------------------------- Handelsbetriebe Umsatzer- über über über (H) löse oder 11,9 Mio. 1,45 Mio. 265.000 steuer... |