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BMF - S 1450 BStBl 2000 I 1194

Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO; Merkmale zum

Anlage

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO - 2000 - ab die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die meinem Schreiben vom - IV A 8 - S 1450 - 9/97 - (BStBl I S. 576) angefügte Zuordnungstabelle.

In der vorletzten Position der Tabelle lautet die Abkürzung für die Betriebsart ,,Einkunftsmillionäre'' richtig ,,MIO'' (bisher ,,EM'').

Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.

Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 17. Prüfungsturnus (Merkmale für den Stichtag


Tabelle in neuem Fenster öffnen

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 Betriebsart1)       Betriebs-         Großbe-      Mittel-      Klein-
                     merkmale          triebe       betriebe     betriebe
                                         (G)          (M)          (K)
 -------------------------------------------------------------------------
 Handelsbetriebe     Umsatzer-         über         über         über
      (H)            löse oder         11,9 Mio.    1,45 Mio.    265.000
                     steuer...













































































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