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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 R 1807/18

Leitsatz

Leitsatz:

Zwar vermittelt die Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen nicht ohne weiteres die deutsche Staatsangehörigkeit und schützt einen ausländischen Staatsangehörigen auch nicht schlechthin vor Ausweisung. Mit Rücksicht auf Art. 6 GG genießen ausländische Ehegatten Deutscher jedoch einen weitreichenden aufenthaltsrechtlichen Schutz, so dass auch ohne zukunftsoffenen Aufenthaltsstatus in der Regel ab der Eheschließung der für einen Anspruch auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten notwendige gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland vorliegt.

Fundstelle(n):
QAAAH-56670

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