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NWB EV 9/2020 S. 296

Neu: Gesetzlicher Insolvenzschutz für Pensionskassen

Nun ist gesetzlich geregelt, dass auch die Zahlungen von Betriebsrenten durch Pensionskassen insolvenzgeschützt sind. Entsprechend müssen Arbeitgeber, die Betriebsrentenzusagen über Pensionskassen organisieren, zukünftig Beiträge in den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) zahlen. Dies gilt zumindest für solche Pensionskassen, die nicht über Protektor, der Sicherungseinrichtung für Versicherungsgesellschaften, abgesichert und auch nicht als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien organisiert sind.

Die gesetzliche Änderung trat am in Kraft. Enthalten ist sie im Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG). Dieser Neuregelung folgen nun zahlreiche weitere Änderungen, angefangen bei der Beitragsermittlung und der Beitragserhebung...