Vermögensübertragung – Auswirkungen von Covid-19
Die Corona-Pandemie hat sowohl gesellschaftlich und als auch wirtschaftlich massive Umbrüche mit sich gebracht. Ob sich die Gesellschaft nach Corona wesentlich anders zeigen wird als vorher oder ob es „danach“ wieder so ist wie „vorher“, wird sich zeigen. Derzeit sieht jedoch, denke ich, einiges so aus, als würde ein Umdenken stattfinden.
Leichter ist es da, den wirtschaftlichen Bereich zu betrachten, wenn auch nicht unbedingt erfreulicher. Zwar versucht die Bundesregierung mit verschiedenen Maßnahmen, die Wirtschaft zu stützen, trotzdem kam es in den letzten Monaten für viele Unternehmen und Unternehmer doch zu massiven Mittelabflüssen. Auch wenn gerade im deutschen Mittelstand die „Kriegskassen“ traditionell gut gefüllt sind, sind sie nach der doch recht langen unruhigen Zeit inzwischen stark abgeschmolzen, wenn nicht sogar aufgebraucht. Denn auch wenn Kunden ausgeblieben sind bzw. die Produktion nicht mehr wie gewohnt laufen konnte, Löhne, Mieten und Kredite waren und sind weiter zu bedienen. Selbst das viel gelobte Mittel der Kurzarbeit muss unternehmerseits vorfinanziert werden. Gleichzeitig nimmt der Staat Schulden in immensen Höhen auf. Die Wirtschaft soll „angekurbelt“ werden: Teils per Gießkanne, teils über spezifische Lenkungsmaßnahmen. Viele Unternehmer fragen sich heute, mit welchen Steuererhöhungen in der Zukunft gerechnet werden muss und ob die derzeitige Situation für Übertragungen an die nächste Generation oder auch an eine Stiftung genutzt werden kann und sollte.
In der Beratungspraxis, so erläutern Dr. Astrid Eiling und Philipp J. Butler Ransohoff ab der , lässt sich gerade bei Unternehmern, deren Unternehmen nicht in bedrohlicher Weise durch die Corona-Krise betroffen sind, erheblicher Gestaltungswille mit Blick auf die Nutzung der aktuellen erbschaftsteuerlichen Privilegierungsvorschriften sowie der Sorge um zukünftige Steuererhöhungen feststellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen von Übertragungen sind derzeit recht sicher.
Die Frage der Bewertung von Unternehmensvermögen mag in näherer Zukunft einige Streitigkeiten zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen mit sich bringen. Für Gestaltungen, die einzig und alleine durch die mögliche Einführung einer Vermögensteuer getrieben sind, ist es derzeit, so Dr. Astrid Eiling und Philipp J. Butler Ransohoff, noch zu früh. Übertragungen an Familienmitglieder oder auch eine Liechtensteiner Stiftung lassen derzeit aber auch keine Verschlechterung der Situation mit Blick auf eine mögliche Belastung mit Vermögensteuer erwarten.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB-EV 9/2020 Seite 293
NWB DAAAH-56644