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BFH  - III R 8/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c

Rechtsfrage

Kindergeldrechtliche Berücksichtigung von in der Ausbildung erkrankten Kindern:

1. Setzt eine Berücksichtigung ein fortbestehendes Ausbildungsverhältnis voraus?

2. Falls ja, setzt eine Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG voraus, dass das Kind anstelle von Bemühungen um einen Ausbildungsplatz eine Erklärung abgibt, dass es sich nach Beendigung der Erkrankung wieder um einen Ausbildungsplatz bewerben will?

Ausbildung; Erkrankung; Kindergeld

Fundstelle(n):
UAAAH-56352

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