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BFH  - III R 31/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EGV 883/2004 Art 68

Rechtsfrage

Steht dem Kläger ein ungekürzter deutscher Kindergeldanspruch für das im Streitzeitraum in Großbritannien wohnende Kind zu, wenn er - wie die Kindsmutter - in Großbritannien arbeitete, aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Großbritannien ab einem Einkommen von größer 60.000 GBP keine Kindergeldzahlung mehr erfolgt?

Differenzkindergeld; EU; Kindergeld; Zuständigkeit

Fundstelle(n):
BFH/PR 2023 S. 15 Nr. 1
BFH/PR 2023 S. 15 Nr. 1
EStB 2022 S. 462 Nr. 12
PIStB 2023 S. 234 Nr. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2022 S. 834
JAAAH-56347

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