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Verfahrensrecht | Berichtigung wegen ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit (BFH)
Steht nach Aktenlage nicht fest, ob ein mechanisches Versehen oder ob ein anderer die Anwendung von § 129 Satz 1 AO ausschließender Fehler zu einer offenbaren Unrichtigkeit des Bescheids geführt hat, muss das FG den Sachverhalt insoweit aufklären und gegebenenfalls auch Beweis erheben (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmal einer "ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit" i.S. von § 129 AO gegeben sind.
Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
Steht nach Aktenlage nicht fest, ob ein mechanisches Versehen oder ob ein anderer die Anwendung von § 129 Satz 1 AO ausschließender Fehler zu einer offenbaren Unrichtigkeit des Bescheids geführt hat, muss das FG den Sachverhalt insoweit aufklären und gegebenenf...