Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Corona-Krise: Degressive AfA soll Investitionen fördern
Viele Unternehmer tun sich aktuell schwer damit, zu investieren, weil es nach wie vor viele Unsicherheiten in der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung gibt. Die Bundesregierung will Unternehmen helfen und führt im Rahmen S. 264des zweiten Corona-Steuerhilfe-Gesetzes die degressive AfA wieder ein.
Sie beträgt 25 %, maximal das 2,5-fache der linearen Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in diesem und im nächsten Jahr angeschafft oder hergestellt werden. Die degressive Abschreibung führt zu einem geringeren Gewinnausweis und ist vor allem sinnvoll, wenn ein Wirtschaftsgut zu Beginn der Nutzungsdauer intensiv genutzt wird oder es ein hohes Risiko der kurzfristigen Überalterung gibt.
Mithilfe des 14-seitigen „Investitions-Checks“, NWB FAAAG-48529, erhalten Sie zie...