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Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen der APAS
Zum hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihre Bekanntmachungen nach § 69 WPO aktualisiert fortgeschrieben. Darin hat sie die Erteilung einer weiteren Rüge neu aufgenommen. Damit ahndete die APAS die unzureichende Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes sowie die Nichtbeanstandung einer unberechtigten Forderung bei der Prüfung von Fertigungsaufträgen nach IAS 11 und die Nichtbeanstandung eines fehlerhaften Ergebnisses je Aktie.
Die Bekanntmachung der APAS ist abrufbar unter http://go.nwb.de/e52ko.