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Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.)
Ende Juni 2020 hat der Energiefachausschuss (EFA) des IDW die finale Fassung des IDW PS 610 n. F. „Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz“ verabschiedet. Gegenüber der Entwurfsfassung ergaben sich nur redaktionelle Änderungen. Die Neufassung des Standards berücksichtigt insbesondere Anpassungen der Formulierungsbeispiele zum Bestätigungsvermerk (Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG) zur Anpassung an die IDW PS 400-er Reihe, Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 6b Abs. 6 i. V. mit § 29 EnWG aus November 2019 sowie Auswirkungen von zwei noch anhängigen Verfahren zum Messstellenbetrieb sind noch nicht berücksichtigt und werden in absehbarer Zeit zu weiteren Änderungen am IDW PS 610 n. F. führen.
Die Meldung des IDW vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/2jwd3. IDW PS...