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Bekanntmachung von DRS 28 Segmentberichterstattung
Der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 28 ist durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. DRS 28 regelt die Segmentberichterstattung, um die der handelsrechtliche Konzernabschluss gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert werden kann. Der Standard, der eine umfassende Überarbeitung von DRS 3 beinhaltet, folgt bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmentdaten dem Management Approach und damit der internen Überwachungs- und Steuerungsstruktur der Segmente durch die Konzernleitung.
DRS 28 ist Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom durch das BMJV bekannt gemacht worden.