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BFH 29.04.2020 XI R 18/19, NWB 34/2020 S. 2526

Abgabenordnung | Zur Steuerpflicht eines Kanzleiabwicklers

Ein Kanzleiabwickler (§ 55 BRAO) ist Vermögensverwalter i. S. des § 34 Abs. 3 AO. Daher ist er laut im Rahmen der ihm obliegenden Aufgaben auch zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet.