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Gewerbesteuer | Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Messestellplätzen (FG)
Aufwendungen für die Anmietung von Messestellplätzen unterliegen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung (; NZB anhängig, BFH-Az. III B 83/20).
Hintergrund: Nach § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG 2009 bzw. 2010/2011 wird dem Gewinn aus Gewerbebetrieb ein Viertel aus 13/20 (2009) bzw. aus der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens hinzugerechnet, die im Eigentum eines anderen stehen, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind und soweit die Summe der Beträge i.S. von § 8 Nr. 1 Buchstabe a bis f GewStG 2009 bzw. 2010/2011 100.000 € übersteigt.
Sachverhalt: Die Klägerin, eine GmbH, stellt Produkte her und vertreibt sie durch ein stehendes Händl...