Anschaffungskosten bei Anteilsveräußerung –
Wertzuwachs vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht –
Nachweis der Besteuerung im Wegzugsstaat
Leitsatz
Bei der Bemessung des Gewinns aus einer Anteilsveräußerung kann der die historischen Anschaffungskosten übersteigende, bis
zum Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht entstandene Vermögenszuwachs nur dann nach § 17 Abs. 2 Satz
3 EStG vom Veräußerungspreis abgezogen werden, wenn dieser Wertzuwachs im Wegzugsstaat einer tatsächlich gezahlten Steuer
unterlegen hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 8 Nr. 46 DStRE 2020 S. 1480 Nr. 24 EStB 2021 S. 46 Nr. 1 IStR 2020 S. 593 Nr. 15 KÖSDI 2020 S. 22020 Nr. 12 PIStB 2020 S. 321 Nr. 11 TAAAH-56001
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