Voraussetzungen für den
Erlass von Säumniszuschlägen bei Aufhebung einer Abgabenfestsetzung
Leitsatz
Wird eine Abgabenfestsetzung (Antidumpingzoll) später
aufgehoben, sind Säumniszuschläge nur zu erlassen bzw. zu erstatten,
wenn der Abgabenpflichtige alles getan hat, die Aussetzung der Vollziehung
des Abgabenbescheides zu erreichen. Dies erfordert, hat die Verwaltung
AdV gegen Sicherheitsleistung gewährt, dass der Abgabenpflichtige
entweder die Sicherheitsleistung auch tatsächlich erbringt oder
darlegt und glaubhaft macht, dass nach Art. 244 UAbs. 3 Satz 2 ZK
die Sicherheitsleistung nicht gefordert zu werden braucht.
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 10 Nr. 7 DStRE 2021 S. 370 Nr. 6 XAAAH-55995
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