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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 2693/17 U

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Satz 1; UStG § 1a Abs. 1; UStG § 3 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 1a; UStG § 3 Abs. 6; UStG § 3c Abs. 1 Satz 1; UStG § 3c Abs. 2 Nr. 1; UStG § 3c Abs. 2 Nr. 2; UStG § 3c Abs. 3 Satz 1; MwStSystRL Art. 14 Abs. 1; MwStSystRL Art. 17 Abs. 1; MwStSystRL Art. 17 Abs. 2; MwStSystRL Art. 33; MwStSystRL Art. 34

Innergemeinschaftliche Lieferung: Leistungsempfänger bei Lieferung über Logistikdienstleister – Abgrenzung zur Lieferung über selbstständigen Versandhändler im EU-Ausland

Leitsatz

Leistungsempfänger von über die Internetplattform eines im EU-Ausland ansässigen Logistikdienstleisters unter Übernahme des Inkassos (sog. Fullfillment-Dienstleister) abgewickelten Warenlieferungen eines in einem weiteren EU-Land ansässigen Versandhändlers an deutsche Privatkunden sind – gleichviel ob die Waren vorher in ein im EU-Ausland liegendes oder in ein inländisches Logistikzentrum verbracht wurden - die deutschen Endabnehmer, was die Behandlung dieser Warenlieferungen als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen ausschließt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2020 S. 1403 Nr. 22
JAAAH-55991

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