SGB XIV § 74
Kapitel 7: Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Abschnitt 2: Umfang der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
§ 74 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Geschädigte erhalten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit im Sinne des Abschnitts 1
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit entsprechend dem Vierten Kapitel des Elften Buches,
ergänzende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 75,
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit im Arbeitgebermodell nach § 76.
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AAAAH-55929