SGB XIV § 74

Kapitel 7: Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Abschnitt 2: Umfang der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

§ 74 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Geschädigte erhalten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit im Sinne des Abschnitts 1

  1. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit entsprechend dem Vierten Kapitel des Elften Buches,

  2. ergänzende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 75,

  3. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit im Arbeitgebermodell nach § 76.

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AAAAH-55929