SGB XIV § 123

Kapitel 19: Bundesstelle für Soziale Entschädigung

§ 123 Bundesstelle für Soziale Entschädigung

1Unter der Bezeichnung „Bundesstelle für Soziale Entschädigung“ führt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Aufgaben nach § 124 aus. 2Dabei unterliegt es der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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AAAAH-55929