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Einkommensteuer | Steuervergünstigung bei Praxisveräußerungen unter Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang (FinMin)
Abweichend von der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung wird nunmehr bundeseinheitlich abgestimmt vertreten, dass die Hinzugewinnung neuer Mandanten/Patienten im Rahmen geringfügiger Tätigkeit für die Annahme einer begünstigten Veräußerung unschädlich ist. Ausschlaggebend war ein BFH-Beschluss Anfang des Jahres ().
Hintergrund: Eine (begünstigte) Veräußerung i.S.d. § 18 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn die für die Ausübung wesentlichen Betriebsgrundlagen - insb. auch der Mandantenstamm und der Praxiswert - entgeltlich auf einen anderen übertragen werden. Die freiberufliche Tätigkeit muss wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt werden (vgl. H 18.3 EStH 2019).
Das Vorliegen einer begünstigten Veräußerung ist zweifelhaft, wenn der Veräußerer ...