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Steuerfallen bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Als Steuerberater kommt man kaum umhin, gelegentlich eine Umwandlung auf Steuerneutralität zu prüfen. Dabei müssen fünf steuerlich ernsthafte Fallen näher geprüft werden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Falle 1: Immobilien im Einzelunternehmen
[i]Grundstücke und Grundstücksteile sind regelmäßig wesentliche BetriebsgrundlagenGrundsätzlich müssen die Immobilien in die GmbH überführt werden, da sie zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören. Dies löst jedoch Grunderwerbsteuer aus und ist schon deshalb nicht gewünscht. Oft hilft hier eine Ausgliederung in eine GmbH & Co. KG vor Beginn der Umwandlung. Noch problematischer wird es, wenn ein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist, das im Einzelunternehmen notwendiges Betriebsvermögen darstellt, auch wenn es nicht bilanziert worden ist.
Falle 2: GmbH-Anteile im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens
In einigen Fällen soll eine Betriebsaufspaltung durch eine Umwandlung beendet werden, indem das Einzelunternehmen in die GmbH eingebracht wird. Die Finanzverwaltung beanstandet es im Hinblick auf die Steuerneutralität nicht, wenn die Anteile an der GmbH zurückbehalten werden. Hierzu ist eine Billigkeitsmaßnahme zu beantragen.
[i]Negatives EigenkapitalGenerell ist eine steuerneutrale Umwandlung nic...